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DIN EN 207: Persönlicher Augenschutz- Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
Die DIN EN 207 gilt für Laser-Vollschutzbrillen. Die LB-Schutzstufen von LB1 bis LB10 definieren die Leistungsdichte bzw. Energiedichte, der die Brille bei einem direkten Treffer maximal 5 Sekunden bzw. 50 mindestens Pulse standhält. Die Werte sind in der DIN EN 207 festgelegt, dort können die LB Schutzstufen mit der entsprechenden Wellenlänge und Betriebsart des Lasers aussagekräftig vergeben werden. Die Norm gilt nur für Augenschutzgeräte zum Schutz gegen unbeabsichtigte Laserstrahlung nach DIN EN 60825-1:2007, nicht aber für Schutzgeräte gegen absichtliche Laserstrahlexposition.
Die Norm legt die Einstufung der Lichttransmissionsgrade der Filter fest, die Brechwerte, die Materialbeständigkeiten, den Abdeckbereich, den Aufbau von Filtern und Tragkörpern sowie die Prüfmethoden und Markierung.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 208: Persönlicher Augenschutz- Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten (Laser – Justierbrillen)
Diese Norm ist die Auswahlvorgabe für Justierschutzbrillen. Diese gelten nur im sichtbaren Spektralbereich welcher gesetzlich von λ=400 bis λ=700 nm definiert ist. Die Funktion einer Justierschutzbrille ist, die Leistung des Laserstrahls auf eine Leistung welche kleiner als ein Milliwatt [mW] ist abzuschwächen. Leistungen unter einem Milliwatt für Dauerstrich Laser gelten als Laser der Klasse 2 und sind mit dem Lidschlussreflex des Menschlichen Auges als sicher einzustufen. Die Norm bezieht sich, entgegengesetzt zu DIN EN 60825-4, auf absichtliche Laserstrahl Exposition.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 60825-4 Sicherheit von Lasereinrichtungen – Teil 4: Laserschutzwände:
Norm zur Sicherheitsbeurteilung von großflächigen Laserschutzabschirmungen
Die Eignung der großflächigen Laserschutzabschirmungen für die jeweilige Applikation unterliegt der Einzelfallprüfung für Laserspezifikationen und ist Aufgabe des Laserschutzbeauftragten vor Ort. Eine Zertifizierung nach DIN EN 60825-4 kann nur nach Einzelfallprüfung der Lasermaschine unter Berücksichtigung der Konstruktion und Gefährdungsbeurteilung vor Ort erfolgen. Angaben gemäß Norm 60825-4 sind lediglich Richtwerte und keine verbindlichen Aussagen sofern sie nicht vor Ort getroffen wurden.
Die DIN EN 60825-4 legt die Anforderungen für Laserschutzwände fest, die den Prozessbereich einer Laserbearbeitungsmaschine dauernd oder zeitweise (z.B. zur Wartung) umschließen. Sie spezifiziert die Anforderungen für Laserschutzwände mit festgelegter Schutzwirkung. Der Geltungsbereich der Norm schließt sämtliche Komponenten der Laserschutzabschirmung, einschließlich durchsichtiger Abschirmungen, Sichtfenster und Bedienelemente ein.
Die Angaben der Norm beziehen sich auf Leistungsdichten. Sie legen fest, wie die Schutzeigenschaften einer Laserschutzeinhausung festgelegt und ermittelt werden können und nach welchen Vorgaben diese gewählt werden müssen.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 12254: Abschirmung an Laserarbeitsplätzen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
Diese Norm legt Anforderungen an die Funktion sowie eine Produkt-Kennzeichnung für zeitweilige und permanente passive Schutzwände (Abschirmungen) zum Schutz gegen Laserstrahlung fest. Diese Norm enthält Prüfverfahren für die Funktion und die Benutzerinformation, die mit dem Produkt zu liefern ist. Die Abschirmungen sind konstruiert, um den Benutzer zu schützen gegen:
Diese Norm gilt für überwachte Abschirmungen für den Aufbau an Arbeitsplätzen, an denen Laserstrahlung mit maximal 100 W mittlerer Leistung oder 30 J Einzelimpulsenergie innerhalb des Spektralbereichs von 180 nm (0,18 μm) bis 10,6 nm (1000 μm) eingesetzt wird.
Weiterhin gibt die Norm eine Anleitung zur Auswahl solcher Abschirmungen.
Laserumschließungen und -gehäuse, die als Teil der Lasereinrichtung oder zum Anbau an ein Lasersystem geliefert werden, um eine Lasereinrichtung (nach EN 60825-1) zu bilden, werden nicht als Bestandteil des Anwendungsbereichs der Norm angesehen.
Quelle: Beuth-Verlag
ISO/DIS 19818-1:2020-04 Entwurf: Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutz gegen Laserstrahlung
Diese Internationale Norm befindet sich noch in Arbeit. Sie gibt Vorgaben für die Anwendung und die Auswahl des adäquaten Augenschutzes. Analog zu Norm EN 207 müssen sowohl für die Filter als auch die Gestelle entsprechende Laserbelastungstests für 5 s oder 50 Pulse durchgeführt werden. Der Strahldurchmesser beträgt auch 1mm.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 379: Persönlicher Augenschutz – Automatische Schweißerschutzfilter
Die Norm legt Anforderungen für automatische Schweißerschutzfilter fest, die ihren Lichttransmissionsgrad auf einen vorbestimmten niedrigeren Wert schalten, wenn ein Schweißlichtbogen gezündet wird (als Schweißerschutzfilter mit umschaltbaren Schutzstufen bezeichnet). Die Anforderungen der vorliegenden Norm gelten, wenn ein derartiger Filter für die dauernde Beobachtung des Schweißvorgangs benutzt werden soll (einschließlich Gasschweißen und Brennschneiden) und auch, wenn er nur während der Zeit verwendet wird, in der der Lichtbogen gezündet wird. Diese Filter werden in Augenschutzgeräten für Schweißer verwendet oder sind an Einrichtungen befestigt. Falls sie in Augenschutzgeräten für Schweißer verwendet werden, sind weitere Anforderungen an diesen Filtertyp in DIN EN 166 angegeben.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 169: Persönlicher Augenschutz: Filter für das Schweißen und verwandte Techniken – Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendungen
Diese Europäische Norm legt Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Filter fest, die für den Schutz von Beschäftigten beim Schweißen, Hartlöten, Lichtbogenfugenhobeln und Plasmaschmelzschneiden vorgesehen sind. Sie enthält auch Anforderungen für Schweißerschutzfilter mit zwei Schutzstufen. Die weiteren geltenden Anforderungen für diese Filterarten sind in EN 166 angegeben. Die Anforderungen für die Tragkörper/Rahmen, in die sie eingebaut werden sollen, sind in EN 175 angegeben. Anhang A gibt einen Leitfaden für die Auswahl und Anwendung dieser Filter. Die Festlegungen für Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad sind in EN 379 angegeben.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 170: Persönlicher Augenschutz – Ultraviolettschutzfilter – Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
Die Norm legt Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Schutzfilter gegen Ultraviolettstrahlung fest. Die weiteren geltenden Anforderungen für diese Filterarten und die Anforderungen für die Tragkörper/Rahmen, in die die Schutzfilter eingebaut werden sollen, sind in EN 166 angegeben.
Weiterhin sind die in dieser Norm behandelten Schutzfilter nicht für das direkte Sehen in helle Lichtquellen wie Xenon-Hochdruckbogenlampen oder für die direkte oder indirekte Beobachtung eines Lichtbogens geeignet. Für diese Zwecke sollte ein Schweißerschutzfilter nach EN 169 mit einer entsprechenden Schutzstufe angewendet werden, das für die beobachtete Lichtquelle geeignet ist.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN ISO 11611: Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren
Diese Internationale Norm legt Leistungsanforderungen an Materialien, Materialkombinationen und Schutzkleidung mit begrenzter Flammenausbreitung fest, um die Möglichkeit einzuschränken, dass die Kleidung anfängt zu brennen und dadurch selbst zu einer Gefahr wird. Außerdem sind Zusatzanforderungen an Kleidung angegeben. Schutzkleidung nach dieser Norm soll den Arbeiter gegen den unbeabsichtigten und kurzen Kontakt mit kleinen Zündflammen in den Fällen schützen, bei denen keine bedeutsame Gefährdung durch Hitze gegeben ist und keine andere Wärmequelle vorhanden ist. Wenn zusätzlich zum Schutz gegen die Flammenausbreitung Schutz gegen andere Gefährdungen durch Hitze erforderlich ist, dann sind andere Normen, zum Beispiel ISO 11612, eher geeignet.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN ISO 11612: Schutzkleidung – Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen - Mindestleistungsanforderungen
In dieser Internationalen Norm werden Leistungsanforderungen an Schutzkleidung festgelegt, die zum Schutz des Körpers (ausgenommen der Hände) von Personen gegen Hitze und/oder Flammen vorgesehen ist. Die Leistungsanforderungen nach dieser Norm gelten für Kleidung, die eine begrenzte Flammenausbreitung erfordert, das heißt, die für Situationen vorgesehen ist, in denen der Träger Strahlungswärme, konvektiver Wärme oder Kontaktwärme beziehungsweise Spritzern geschmolzenen Metalls ausgesetzt ist. Der Anwendungsbereich dieses Dokuments umfasst Schutzkleidung, die aus flexiblen Materialien, wie zum Beispiel gewebten Textilien, Leder oder Textilien mit metallisierten Beschichtungen, besteht. Diese Internationale Norm gilt nicht für Schutzkleidung, die in anderen internationalen Normen festgelegt ist, wie zum Beispiel für Schweißarbeiten und verwandte Prozesse.
Quelle: Beuth-Verlag
Amerikanischer Standard (ANSI) Z 136.1-7: American National Standard for Safe Use of Lasers (ANSI)
Die amerikanische Norm ANSI / 136.1-7 enthält Leitlinien für die Verwendung von Laser und Lasersysteme. Dabei wird die Schutzwirkung einer Laserschutzbrille ausschließlich durch die Angabe der optischen Dichte (OD) bzw. D(l) des Laserschutzfilters gefordert.
Im Gegensatz zur EN 207 müssen keine Laserbelastungstests durchgeführt werden, welche die Schutzwirkung nachweisen. Weiterhin werden keine Schutzstufen für Filter oder Fassung gefordert.
Laserschutzbrillen, die nur nach der amerikanischen Norm ANSI zertifiziert wurden, sind nicht für den Gebrauch in der EU zugelassen.
Die Missachtung europäischer gesetzlicher Vorgaben kann zum Verlust der Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung führen.
ISO 12609: Brillen zum Schutz gegen intensive Lichtquellen, die für kosmetische und medizinische Anwendungen an Menschen und Tieren eingesetzt werden
Diese Norm („IPL-Norm“) legt grundlegende Anforderungen an Augenschutzgeräte für intensive Lichtquellen (ILS) fest, die von Bedienern verwendet werden, die diese intensiven Lichtquellen für medizinische und kosmetische Anwendungen nutzen und dabei einer übermäßigen optischen Bestrahlung im Spektralbereich zwischen 250 nm und 3 000 nm ausgesetzt sind; mit Ausnahme von Laserstrahlung.
Quelle: Beuth-Verlag
DIN EN 61331: Norm zum Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik-Teil 1: Bestimmung von Schwächungseigenschaften von Materialien
Diese Norm gilt für Materialien in Plattenform, die zur Herstellung von Strahlenschutzmitteln gegen Röntgenstrahlung mit Strahlungsqualitäten, die mit Röntgenröhrenspannungen bis zu 400 kV erzeugt werden, und gegen Gammastrahlung mit Photonenenergien bis zu 1,3 MeV, die von Radionukliden emittiert werden, verwendet werden. Sie legt die Verfahren zur Bestimmung und Angabe der Schwächungseigenschaften der Materialien fest. Die Schwächungseigenschaften werden als: - Schwächungsfaktor; - Aufbaufaktor; - Schwächungsgleichwert, gegebenenfalls zusammen mit einer Angabe der Homogenität angegeben.
Quelle: Beuth-Verlag
EU 2016/425: Verordnung über persönliche Schutzausrüstung
Die „PSA-Verordnung“ bildet die gesetzliche Grundlage für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von PSA-Produkten auf dem Binnenmarkt. Sie ist am 21.04.2018 mit einer Übergangsphase von einem Jahr in Kraft getreten.
Unter PSA fällt jede Vorrichtung, welche von einer Person getragen oder gehalten wird und welche für sich beansprucht, diese Person vor einer gesundheitlichen Gefährdung zu schützen.
Beispiele:
Quelle: Beuth-Verlag
1907/2006: Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH)
Besonderes Augenmerk liegt auf Stoffen, die unter anderem:
Die REACH-Verordnung ersetzt folgende Verordnungen und Richtlinien:
Quelle: Beuth-Verlag
2011/65/EU: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Restriction of Hazardous Substances (RoHS)
Zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU in deutsches Recht wurde die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geschaffen und somit die Vorgaben der RoHS-Richtlinie wieder aus dem ElektroG herausgenommen. Einige der in der Elektrotechnik verwendeten Substanzen gelten als umweltgefährdend. Einerseits wirken sie ab bestimmten Mengen toxisch, andererseits können sie von der Umwelt nicht oder nur schlecht abgebaut werden, z.B.:
Blei >0,1%, Quecksilber >0,1%, Cadmium >0,1%, sechswertiges Chrom >0,1%; Polybromierte Biphenyle (PBB) >0,1% und Polybromierte Diphenylether (PBDE) >0,1%
Seit 22.07.2019 zusätzlich
Bis(2-ethylheyl)phthalat (DEHP) >0,1% Weichmacher in PVC
Benzylnutylphthalat (BBP) >0,1% u.a. Weichmacher in Kunststoffen
Dibutylphthalat (DBP) >0,1% u.a. Weichmacher in Kunststoffen
Diisobutylphthalat (DIBP) >0,1% u.a. Weichmacher in Kunststoffen
Quelle: Beuth-Verlag