Häufige Fragen

Was Sie unbedingt wissen sollten?

Schützt meine Korrektionsbrille vor Laserstrahlung?

Nein. Eine einfache Korrektionsbrille schützt nicht vor Laserstrahlung, da sie nicht aus lasersicherem Material zusammengesetzt ist. Zum Schutz vor Laserstrahlung ist eine Laserschutzbrille erforderlich. Diese sind nach speziellen Laserschutznormen für den persönlichen Augenschutz zertifiziert.

Warum ist Laserstrahlung so gefährlich?

Die gezeigte Grafik stellt die Auswirkungen einer inkohärenten (Glühbirne) und einer kohärenten (Laser) Lichtquelle auf das Auge dar. Im direkten Vergleich der auf den Sehnerv treffenden Energie zeigt sich, dass die Energie des Lasers um den Faktor 2,1 Milliarden höher ist, als die der Glühbirne. Hierdurch zeigt sich der immense Unterschied und das extrem hohe Gefährdungspotential des Lasers für das Auge im Vergleich zu einer gleich starken, inkohärenten Beleuchtungsquelle.

Unterschied zwischen OD-Angaben nach ANSI Z 136 und der Norm DIN EN 207?

OD-Angaben sind lediglich Absorptionswerte, während die Angaben der Norm DIN EN 207 auf Standzeiten und Laserbelastungstests beruhen.

OD-Angaben wie sie auf Laserschutzprodukten, welche außerhalb der EU hergestellt werden geben lediglich eine Aussage über die Absorption abhängig der Wellenlänge beim durchqueren des Lichts durch das Medium. Für eine tatsächliche Angabe über den vorhandenen Laserschutz, dürfen allerdings die thermodynamischen Auswirkungen eines auftreffenden Laserstrahls nicht außer Acht gelassen werden. Diese entscheidende Aussage über den Laserschutz wird bei Einhaltung der DIN EN 207 über Laserbelastungstests getroffen. Die OD-Werte sind oft höher als die Werte der Schutzstufe, dennoch sind es keine verlässlichen Werte. Der Preisunterschied zwischen einer zertifizierten und einer nicht zertifizierten Laserschutzbrille sollte gegen das intakte Augenlicht aufgerechnet werden.

Warum brauche ich Laserschutz?

Laser sind Lichtquellen, bei denen die gesamte Strahlung in eine Richtung ausgesendet wird. Diese ist zusätzlich sehr stark gebündelt. Dadurch wird sehr viel Energie auf eine kleine Fläche eingebracht. Wird das Auge oder die Haut, von Laserstrahlung getroffen, führt dies zu irreparablen Schäden, wie z.B. Verbrennung der Netzhaut. Viele Laser sind zudem unsichtbar für das menschliche Auge (z.B. Nd:YAG-Laser), wodurch kein Schutzreflex (Lidschlussreflex) ausgelöst wird.

Brauche ich Laserschutz für CO2-Laser bzw. UV-Laser?

Ja. Beim Arbeiten mit Lasern der Klasse 3R, 3B und 4, muss immer ein persönlicher Augenschutz getragen werden. (Für Details siehe: Warum brauche ich Laserschutz?)

Wer braucht einen Laserschutzkurs und wo bekomme ich diesen?

Laserschutzbeauftragte müssen einen speziellen Laserschutzkurs belegen. Solche Kurse werden von Stellen, die bei der Berufsgenossenschaft eingetragen sind, (z.B. die PROTECT Laserschutz GmbH) angeboten. Jede Person, die mit Lasern arbeitet, benötigt aus Gründen des Arbeitsschutzes einmal im Jahr eine entsprechende Laserschutzunterweisung. Diese wird wiederum vom Laserschutzbeauftragten durchgeführt.

Sind alle Brillen für den Autoklaven geeignet? (Desinfektion)

Nein. Beim wiederholten Benutzen des Autoklaven verlieren Kunststoffteile an Festigkeit und die Brille somit an Stabilität. Bitte beachten Sie die entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionshinweise in der Gebrauchsanleitung.

Was muss ich bei der Wahl des Reinigungsmittels beachten?

Es sollte darauf geachtet werden, dass keine stark ätzenden oder anderweitig aggressiven Stoffe, wie Laugen, Säuren oder Lösungsmittel, enthalten sind. Die Brille kann mit Wasser und milder Seife gereinigt werden. Geeignete Reinigungsmittel finden Sie in unserem Online-Shop unter www.protect-laserschutz.de. Bitte beachten Sie auch die Reinigungshinweise in der Gebrauchsanleitung.

Kann ich meine Laserschutzbrille auf Sicherheit testen lassen?

Ja. Dies ist grundsätzlich möglich. Die PROTECT-Laserschutz GmbH verfügt über das erforderliche Messequipment und führt eine solche Überprüfung für Sie durch. In der Europäischen Union müssen Laserschutzbrillen ein CE-Kennzeichen tragen. (OD Markierungen sind nicht zulässig!)

Haben die Brillen eine Lebensdauer?

Nein. Wenn die Laserschutzbrille unter normalen Bedingungen aufbewahrt und getragen wird (keine direkte Sonneneinstrahlung oder Lasereinwirkung, keine nasse oder schmutzige Umgebung) und wenn Sie keinen sichtbaren Defekt feststellen können, dann schützen unsere Laserschutzprodukte Ihre Augen.

Wann ist meine Brille defekt und wie kann ich sie reparieren lassen?

Dies ist abhängig von den verbauten Scheiben. So ist ein kleiner Kratzer auf einem Kunststofffilter unbedenklich, auf einem Schichtfilter kann dies jedoch schon die Schutzwirkung des Filters mindern. Um sicherzustellen, dass keine Gefährdung vorliegt, wenden Sie sich bitte an den Hersteller (z.B. PROTECT-Laserschutz GmbH). Dieser kann Ihre Brille begutachten, reparieren bzw. austauschen.

Welche Daten muss ich für die Ermittlung der Schutzstufe übermitteln?

Sie sollten den Namen des Laserherstellers sowie des Lasergerätes übermitteln.
Außerdem wären folgende Daten wünschenswert:

  •  Wellenlänge
  • Strahldurchmesser im Fokus
  • Strahldivergenz hinter dem Fokus

 Bei Dauerstrichlaser:

  • Leistung

Bei gepulsten Lasern:

  • Pulsenergie
  • Pulsdauer
  • Pulswiederholungsrate
  • mittlere Leistung

Sollten sie nicht wissen, wo sie diese finden, wenden sie sich an ihren Fachhändler.

Gibt es eine Laserschutzbrille, die alle Laserwellenlängen abdeckt?

Nein. Dies ist aus physikalischen/technischen Gründen nicht möglich. Eine solche Brille würde den gesamten, sichtbaren Spektralbereich abdecken, wodurch man nichts mehr sehen würde.

Welche Laserschutzbrille benötige ich und wie wähle ich die richtige Brille aus?

Dies ist vom Laser abhängig. Hat der Laser die Laserklasse 3R, 3B oder 4, so ist das Tragen einer Schutzbrille gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Auswahl der richtigen Brille muss gewährleistet sein, dass der Wellenlängenbereich und die Betriebsart des Lasers von der Brille abgedeckt sind. Zusätzlich muss die Schutzstufe hoch genug sein, um vor der entsprechenden Laserleistung zu schützen. Die benötigte Schutzstufe sollte von einer fachkundigen Person, z.B. dem Laserschutzbeauftragten, ermittelt werden. Der Hersteller (wie z.B. PROTECT-Laserschutz GmbH) berät Sie selbstverständlich auch bei der Auswahl Ihrer Schutzbrille.

Was bedeutet die Markierung auf der Laserschutzbrille?

  • Zahl (z.B. 180-350): Wellenlängenbereich
  • Buchstabe: Betriebsart (D: Dauerstrich, I,R: Gepulst, M: Modengekoppelt)
  • LB: Höhe der Schutzstufe (z.B. LB 6)
  • PF (Kennzeichnung des Herstellers)
  • S: Erhöhte Festigkeit des Materials
  • CE: Zertifiziert nach europäischen Standards