Gewährleistung

(1) Für die Lieferung unserer Waren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 437 ff. BGB).

(2) Gegenüber Kunden, die Kaufleute sind, ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt. Von vorstehender Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.